Nach vereinbarungsgemäßer Rückgabe Deiner Wohnung wird geprüft, ob die Kaution ausgezahlt werden kann. Sollten keinerlei Miet- oder Nachzahlungen aus den Nebenkostenabrechnungen offen sein, wird die Kautionsauszahlung veranlasst.
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir ggf. einen Einbehalt für evtl. nachträgliche Forderungen (Nebenkostenabrechnung) bis zu 12 Monate nach Vertragsende einbehalten können.