Grundsätzlich kannst Du gerne einen an der Anmietung der gekündigten Wohnung interessierten Nachmieter vorschlagen. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, mit einem von Dir vorgeschlagenen Nachmieter einen Mietvertrag abzuschließen und den mit Dir bestehenden Mietvertrag schon vor Ablauf der Kündigungsfrist zu beenden.