Die Ruhezeiten sind aus Rücksicht auf andere Hausbewohner einzuhalten. In der Zeit von 20:00 bis 07:00 Uhr, mittags von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen sind grundsätzlich alle Bewohner verpflichtet, die Zimmerlautstärke einzuhalten.
Vermeide bei Umzug und Renovierungen geräuschvolle Arbeiten nach 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sollte Renovierungslärm ganz unterbleiben.
Die Nachtruhe gilt auch für Partys. Hast Du Grund zum Feiern, solltest Du Deine Nachbarn mit einem Hinweis um Verständnis bitten, um Ärger zu vermeiden. Musik auf Zimmerlautstärke und Fenster bitte geschlossen halten. Gegebenenfalls die Nachbarn einfach mit einladen.
Grundsätzlich gilt: Wenn sich alle Mieter an diese Bestimmungen halten, klappt es auch mit dem Nachbarn. Und wenn nicht, rede mit Deinen Nachbarn, es war bestimmt gar keine böse Absicht.