Bei Abschluss eines Mietvertrages ist eine Kaution in Höhe von drei Monatskaltmieten zu leisten. Nach vereinbarungsgemäßer Rückgabe Deiner Wohnung wird geprüft, ob die Kaution ausgezahlt werden kann. Sollten keinerlei Miet -oder Nachzahlungen aus den Nebenkostenabrechnungen offen sein, wird die Kautionsauszahlung veranlasst.
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir gegebenenfalls einen Einbehalt für evtl. nachträgliche Forderungen (Nebenkostenabrechnung) bis zu 12 Monate nach Vertragsende einbehalten können.