Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich an den Vermieter erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail, Fax, Whatsapp, SMS oder mündlich ist unwirksam. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende und muss spätestens am 3. Werktag eines Monats vorliegen (Achtung: Auch der Samstag ist ein Werktag!).

Beispiel: Deine Kündigung geht am dritten Werktag des Monats Juli bei Deinem Vermieter ein. So endet das Mietverhältnis dann mit Ablauf des 30.09. des betreffenden Jahres.

Wichtig:

Hast Du einen Mietvertrag mit dem beidseitigen Kündigungsverzicht (bsp. 36 Monate) abgeschlossen, so ist eine Kündigung erst ab diesem Ablauf möglich.