Kleintiere wie Fische, Wellensittiche, Schildkröten etc. können immer in der Wohnung gehalten werden, solange ihre Zahl überschaubar bleibt. Möchtest Du Dir ein anderes Tier, wie einen Hund oder eine Katze, anschaffen, so ist meist im Mietvertrag vermerkt, dass hierfür die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.

Generell gilt, dass es bei der Haltung von Haustieren in der Wohnung nicht zu Belästigungen der übrigen Mieter und Nachbarn kommen und die Wohnung nicht beschädigt werden darf.