Kleintiere wie Fische, Wellensittiche, Schildkröten etc. kannst Du immer in der Wohnung halten, solange ihre Zahl überschaubar bleibt. Möchtest Du Dir ein anderes Tier, wie einen Hund oder eine Katze anschaffen, so ist meist im Mietvertrag vermerkt, dass hierfür die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.
Generell gilt, dass es bei der Haltung von Haustieren in der Wohnung nicht zu Belästigungen der übrigen Mieter kommen und die Wohnung nicht beschädigt werden darf.