Schönheitsreparaturen sind z. B.:
- Das Tapezieren oder Anstreichen der Decken und Wände
- Das Lackieren der Heizkörper und der Heizungsrohre
- Das Lackieren der Fensterrahmen und der Haustür innerhalb der Wohnung
- Das Lackieren der Zimmertüren
Diese Reparaturen müssen „fachgerecht“ ausgeführt werden.