Schönheitsreparaturen sind z. B.:

  • Das Tapezieren oder Anstreichen der Decken und Wände
  • Das Lackieren der Heizkörper und der Heizungsrohre
  • Das Lackieren der Fensterrahmen und der Haustür innerhalb der Wohnung
  • Das Lackieren der Zimmertüren

Diese Reparaturen müssen „fachgerecht“ ausgeführt werden.